Was bedeutet Artikel 28 „Recht auf Bildung, Schule und Berufsbildung“ der UN Kinderrechtskonvention in der Praxis? Die Stiftung Engel für Kinder verfolgt in Laos vielfältige Bildungsmaßnahmen, um ein durchgängiges System aus Grund- und Mittelschule und Berufsbildung zu gewährleisten. Stiftungsvorstand Christian Engel erläutert, welche Wirkung die Stiftung Engel für Kinder in Laos hat und wie durch langfristiges Engagement, Nachhaltigkeit gewährleistet wird.
What impact does Angels for Children have in Laos?
Why is the foundation engaged for such a long time in Laos?
Unter der Lupe: Artikel 28 der UN Kinderrechtskonvention bei der Stiftung Engel für Kinder
Artikel 28: Recht auf Bildung; Schule; Berufsausbildung
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, werden sie insbesondere
a) den Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich machen;
b) die Entwicklung verschiedener Formen der weiterführenden Schulen allgemeinbildender und berufsbildender Art fördern, sie allen Kindern verfügbar und zugänglich machen und geeignete Maßnahmen wie die Einführung der Unentgeltlichkeit und die Bereitstellung finanzieller Unterstützung bei Bedürftigkeit treffen;
c) allen entsprechend ihren Fähigkeiten den Zugang zu den Hochschulen mit allen geeigneten Mitteln ermöglichen;
d) Bildungs- und Berufsberatung allen Kindern verfügbar und zugänglich machen; e) Maßnahmen treffen, die den regelmäßigen Schulbesuch fördern und den Anteil derjenigen, welche die Schule vorzeitig verlassen, verringern.
(2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Disziplin in der Schule in einer Weise gewahrt wird, die der Menschenwürde des Kindes entspricht und im Einklang mit diesem Übereinkommen steht.
(3) Die Vertragsstaaten fördern die internationale Zusammenarbeit im Bildungswesen, insbesondere um zur Beseitigung von Unwissenheit und Analphabetentum in der Welt beizutragen und den Zugang zu wissenschaftlichen und technischen Kenntnissen und modernen Unterrichtsmethoden zu erleichtern. Dabei sind die Bedürfnisse der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen.
Artikel 28: Recht auf Bildung; Schule; Berufsausbildung
(1) Das Anliegen von Ingrid Engel – „Alle Kinder in der Welt sollten – egal wo sie geboren werden – die gleichen Lebenschancen und Entfaltungsmöglichkeiten haben„
a) Die Stiftung Engel für Kinder setzt sich für die Förderung von Bildung in drei staatlichen laotischen Schulen nahe der Hauptstadt Vientiane ein. Trotz der privaten Unterstützung stehen die Schulen allen Kindern in der Umgebung offen, die Eltern müssen kein Schulgeld zahlen.
b) Übergang in berufliche Ausbildung & Arbeit: In Kooperation mit verschiedenen Partnern wurde 2015 das Recruitment and Training Programme (RTP) ins Leben gerufen. Im RTP erhalten AbsolventInnen nach neun Jahren Schule die Möglichkeit einer kostenfreien dreijährigen beruflichen Ausbildung als ElektrikerInnen oder MechanikerInnen.
c) Gemeinsames Bildungsmanagement von Stiftung Engel für Kinder und den DirektorInnen der Schulen – Planung von Weiterbildungen für Lehrkräfte, Förderung begabter SchülerInnen, Stunden- und Raumplanungen, Verwaltung und Instandhaltung.
d) An der Mittelschule Ban Phang Heng werden im Lauf eines Jahres mehrere Informationsveranstaltungen für die Abschlussklassen abgehalten, um InteressentInnen für eine Berufsausbildung im RTP zu gewinnen. Dabei werden auch regelmäßig die Auszubildenden der gegenwärtigen Jahrgänge eingebunden, um aus erster Hand von der Ausbildung zu berichten.
e) Dass eine Schule vorhanden ist, ist noch kein Garant dafür, dass Kinder auch die Schule besuchen (können). Die Stiftung Engel für Kinder setzt sich daher ein, allen Kindern in der Umgebung der Schulen den Schulbesuch zu ermöglichen. Dies beginnt bei der Registrierung aller schulpflichtigen Kinder ab sechs Jahren, bei dem die Lehrkräfte der Schulen die Gemeindeverwaltungen unterstützen, geht über die Bereitstellung von Schuluniformen bis zur Schenkung von Schulmaterial für Kinder aus besonders armen Familien.
(2) Aufgrund der langjährigen Projektarbeit in Laos ist die Stiftung eng mit vielen Behörden vernetzt. In der Arbeit nimmt die Stiftung Engel für Kinder keinen Einfluss auf die private oder religiöse Erziehung der Kinder. In der Arbeit ist die Stiftung Engel für Kinder vollkommen unbestechlich.
(3) In einem fünfjährigen Pilotprojekt von 2015 – 2020 kooperierte die Stiftung Engel für Kinder mit Prof. Dr. Isabel Martin von der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe (PH Karlsruhe) im bi-direktionalen Lehr- und Lernprojekt „Teaching English in Laos“. In gemeinsamen tandem-teams arbeiteten laotische Lehrkräfte und Studierende und Graduierte der PH Karlsruhe zusammen an der Verbesserung des Unterrichts in den Fächern Englisch, Naturwissenschaften und Mathematik.